Ruhrfeuer sagt Danke

Natürlich gibt´s für alle Gastronomen und Cateringbetriebe aktuell schönere Zeiten, aber wer uns kennt weiß, den „Kopp in den Sand stecken“ ist nicht unsere Art. Deshalb wollen wir Danke sagen! Ihr kennt Leute, die gerade für uns Wichtiges leisten?

Sei es in einer Abteilung im Krankenhaus, im  Pflegeheim in der stationären Altenhilfe, im Testzentrum oder an der Supermarktkasse? Ihr kennt jemanden, der/die einfach aus welchem Grund auch immer, ein fettes „Dankeschön“ verdient hat?

Bewerbt euch und gewinnt den Ruhrfeuer Foodtruck für ne kleine und natürlich Corona-konforme Sause. Und so funktioniert der Spaß: Meldet euch über unser Kontaktformular (www.ruhrfeuer.de/Kontakt) und schlagt die Person vor die es eurer Meinung nach am meisten verdient hat, kulinarisch mal so richtig verwöhnt zu werden. Wir kommen mit unserem Foodtruck zu dem/der Gewinner/-in und spendieren ein Catering für 30 Personen, die vom Gewinner eingeladen sind.

Einsendeschluss 30.06.2021

Teilnahmebedingungen
1. Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion der Ruhrfeuer Produktions GmbH (nachfolgend auch als Ruhrfeuer bezeichnet).
2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, mindestens 18 Jahre alt und in Deutschland wohnhaft sind. Das Gewinnspiel ist auf Deutschland beschränkt.
3. Teilnahmeschluss ist der 30.06.2021; 23.59 Uhr.
4. Die Gewinner werden aus allen Teilnehmern gezogen. Die Ruhrfeuer-Jury entscheidet. Jeder Teilnehmer darf nur einmalig an diesem Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen.
5. Zu gewinnen ist ein Catering für maximal 30 Personen im Ruhrgebiet aus dem Ruhrfeuer Foodtruck.
6. Nach Ablauf des Teilnahmeschlusses benachrichtigt Ruhrfeuer die Gewinner per E-Mail. Erhält Ruhrfeuer 7 Tage lang keine Rückmeldung seitens des Gewinners, so erlischt der Gewinn und ein neuer Teilnehmer wird zum Gewinner ernannt. 7. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich; der Gewinn ist nicht übertragbar.
8. Die Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.
9. Die Veranstalter des Gewinnspiels behalten sich vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen, sowie das Gewinnspiel jederzeit zu modifizieren oder zu beenden.
10. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.